Vereins-Öffnungen ab 19. Mai?

 

25.04.2021. Gestern wurde seitens der Regierung ein „Öffnungsplan“ für Gastro, Hotels, Kultur und Sport vorgestellt. Sowohl hinsichtlich verpflichtender Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise, als auch der Zutrittsbedingungen und den sonstigen Regelungen (Öffnungszeit, m2/Person, Hygiene, …) werden diese Bereiche sehr ähnlich behandelt.

Ebenfalls für alle bundesweit gleich soll der avisierte Öffnungstermin mit 19. Mai sein, nur die Schulen sollen bereits am 17.Mai öffnen.

Das ist bei weitem nicht der erste Termin, der angekündigt wurde, aber der bis dato konkreteste. Allerdings reagiert Wien noch vorsichtig und plädiert für eine schrittweise Öffnung ab 19. Mai, was bedeuten könnte, dass Indoor wohl erst später geöffnet werden würde. Selbstverständlich können massive Änderungen im Krankheitsgeschehen diesen Termin insgesamt noch ins Wanken bringen.

Wie soll also die Öffnung der Indoor-Sportstätten, sollte sie tatsächlich bundesweit ab 19. Mai kommen, aussehen? Hier ein Überblick was wir, Stand heute, wissen:

Zutrittstest:
Eine wesentliche Rolle werden verpflichtende Nachweise über den Immunstatus oder negative Tests spielen. Es gilt: Selbsttests gelten 24 Stunden lang, aber es ist noch unklar, ob diese im Sport ausreichen, Antigentests 48 Stunden lang, PCR-Tests 72 Stunden lang. Als Genesene / Genesener gilt man bis sechs Monate nach überstandener Krankheit (Nachweis über Antikörpertest). Für Geimpfte gilt der Zeitraum ein Jahr ab 22 Tage nach der Erstimpfung. Ob der Nachweis über den „grünen Impfpass“ und ob digital oder nur analog erbracht werden kann ist noch offen.

Beim Eintreten und Verlassen der Sportstätte besteht die bereits bekannte Registrierungspflicht, um eine Nachverfolgung von Kontakten im Infektionsfall zu ermöglichen.

Hygiene-Maßnahmen:
Die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen gelten auch in den Sportstätten. Das sind ein Abstandsgebot von zwei Metern, pro Person muss eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen und es gilt FFP2-Masken-Pflicht. Die Maske darf jedoch während der Sportausübung abgenommen werden.

Bezüglich der Gastronomie in den Vereinen gelten die Gastro-spezifischen Maßnahmen (4 Personen pro Tisch, Abseits des Tisches gilt Maskenpflicht, …). Auch hier werden weitere Details noch bis 15. Mai bekannt gegeben.

Zurzeit ist auch eine Sperrstunde mit 22 Uhr in Diskussion, aber noch nicht entschieden.

Was noch?

  • Mit der Öffnung entfällt natürlich die derzeitige Spitzenspielerregelung zugunsten eines allgemeinen Betriebs.
  • Wenn am 19.05. bundesweit geöffnet wird, fällt mit diesem Datum auch die Unterstützung durch den NPO-Fonds für jene Vereine, die diese Unterstützung in Anspruch genommen haben. Ob der Monat Mai noch vollständig oder nur aliquot unterstützt wird, muss erst noch vom Finanzministerium entschieden werden.
  • Die finale Absage des BSVÖ-Turnierbetriebs bleibt aufrecht. Sollten im Juni noch von einzelnen Clubs BSVÖ-Ranglistenturniere veranstaltet oder andere zeitlich und personell eng gehaltene Turniere noch gewünscht werden, muss dies im Einzelfall in Abstimmung mit der BSVÖ-Sportleitung entschieden werden.
  • Internationale Carambol-Veranstaltungen in Europa werden kaum vor August stattfinden, da dafür der europäische, grüne Impfpass bzw. die weitgehende Aufhebung der Reisebeschränkungen erforderlich ist und für beides von der europ. Kommission frühestens Juni kommuniziert wurde.

Das ist der Stand der Dinge wie er sich für uns aktuell darstellt. Wir blicken also in Richtung 19. Mai in der Hoffnung, dass Indoor, und zwar bundesweit, geöffnet wird.
Im Falle von Terminverschiebungen oder bei Änderung der bundesweiten Strategie auf lokale Lösungen werden wir uns, genauso wie bei jeder anderen Änderung/Neuerung, wieder melden.

Für den BSVÖ-Vorstand

Herbert Thür
(Präsident)

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