25.10.2020. Seit heute gilt die neue COVID-19-Maßnahmenverordnung der österr. Bundesregierung.
Bereits am 19.10. gab es dazu eine Pressekonferenz und selbst nach Verordnungs-Veröffentlichung sind einige Punkte noch unklar bzw. werden von unterschiedlichen Stellen unterschiedlich interpretiert. Dennoch hier eine Übersicht für die Carambol-Billard-Gemeinde:
Info-Quellen:
Die jeweils gültige Fassung der COVID-19-Maßnahmenverordnung finden sie immer auf dem „Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)“. Hier der Link:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162 (Download möglich)
Die beste Übersicht über Fragen zur Corona-Krise bezogen auf den Sport, finden sie auf
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Dort finden sie auch die aktuelle COVID-19-Maßnahmenverordnung und die Allgemeine und sportartspezifische Handlungsempfehlungen mit den bekannten, detaillierten Maßnahmen für Carambol.
Für alle Veranstaltungen des BSVÖ gilt:
Mund-Nasenschutz (MNS) und Abstand 1m
Im Spielbereich ist immer MNS zu tragen, sobald man nicht Spieler oder Schiedsrichter ist. Auch im Bereich der Kantine muss MNS getragen werden, sobald man den Tisch verlässt (Kommen. Gehen, WC, …). Der Abstand von 1m ist immer einzuhalten außer es sind zu Sicherungs- und Hilfeleistungen zu leisten oder kommt nur kurzfristig zu Unterschreitungen.
Personenanzahl
Veranstaltungen OHNE zugewiesene Sitzplätze sind 6 Personen im geschlossenen Räumen und 12 Personen im Freiluftbereich reglementiert.
In diese Personenhöchstgrenzen nicht einzurechnen sind insgesamt höchstens sechs minderjährige Kinder dieser Personen oder Minderjährige, denen gegenüber diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen sowie Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (zB Trainer, Schiedsrichter).
An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden, sofern die dementsprechenden Höchstzahlen pro Veranstaltung nicht überschritten werden und durch organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird (Also z. Bsp. 2 Trainingsgruppen a 6 Personen, die mit ausreichend Abstand für sich trainieren)
Grundsätzlich sind für alle Teilnehmer gekennzeichnete Sitzplätze bereit zu stellen
Veranstaltungen
Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist Maskenpflicht, Desinfektionsmittel im Eingangsbereich, sowie Desinfektionsmittel für benötigte Spielgeräte sind beizustellen. Veranstaltungen über 6 Personen in geschlossenen Räumen und über 12 Personen im Freien sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Bei Veranstaltungen über 50 Personen Indoor und 100 Personen Outdoor ist ein Präventionsbeauftragter zu bestellen.
Im Spitzensport sind bis zu 100 Personen Indoor und 200 Personen Outdoor – Präventionskonzept vorausgesetzt – zugelassen. Veranstaltungen über 250 Personen bedürfen einer Genehmigung. Die maximale Teilnehmerzahl ist mit zugewiesenen Sitzplätzen 1000 Indoor und 1500 Outdoor.
Die Fertigstellung des Präventionskonzepts, welches im Wesentlichen die hier aufgeführten Punkte enthalten wird und die Meldung für die BSVÖ-Veranstaltungen übernimmt die BSVÖ-Sportleitung als Service für die Vereine. Unterstützung der Vereine für eigene Veranstaltungen können bei der Sportleitung angefragt werden.
„Kantinen“
Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden. Abweichend davon dürfen Speisen und Getränke im Freien an Imbissständen, wie beispielsweise an Würstelständen, Kebabständen, Punschständen – auch im Stehen konsumiert werden.
Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken sowie für die Sperrstundenregelung gelten die Gastgewerberegeln mit der Maßgabe, dass Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden verabreicht werden dürfen oder die Verabreichung von Speisen und Getränken an den zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen typischerweise kennzeichnender Bestandteil der Veranstaltung ist
Kontaktnachverfolgung:
Im Tagesbetrieb und bei Veranstaltungen muss eine Anwesenheitsliste geführt werden aus welcher ersichtlich ist, wer an welchem Tag von wann bis wann den Verein/Wettkampf/Veranstaltung besucht hat. Die Aufbewahrungsdauer muss zumindest 4 Wochen sein. Die Behörden haben verstärkte Kontrollen aufgrund der steigenden Fallzahlen angekündigt und vor allem im Infektionsfall ist dieser Punkt von besonderer Wichtigkeit.
Sollte ein Infektionsfall auftreten, ist ein Prozess gemäß folgender Beilage zu beschreiten.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben für den BSVÖ
Herbert Thür Peter Weingesl
Präsident Sportleitung