27.05.2020. Ab Freitag den 29.05.2020 ist es den Sportvereinen nun endlich wieder erlaubt ihre Pforten zu öffnen. Zu sagen „Es ist wieder so wie vorher.“ wäre übertrieben, denn selbstverständlich gelten weiterhin COVID-19-Maßnahmen. Allerdings sind die Lockerungen weitgehend und stellen im Falle von Billard den Vereinsbetrieb im Wesentlichen mit Bedingungen der Gastronomie gleich.
Da die entsprechenden Verordnungen und Regelungen erst heute 27.05. nach 14:00 veröffentlicht wurden und die Lockerungen weiter als erwartet ausgedehnt wurden, müssen die am 15.05. veröffentlichten Regeln der ÖBU erneut überarbeitet bzw. deutlich gekürzt werden. Wir bitten also um Verständnis, dass diese neuen Billard-spezifischen Regeln erst ab 28.05. Nachmittag zur Verfügung stehen können. Vorab nur 2 Hinweise:
Hinweis für die Vereine:
In Vorbereitung auf die Öffnung bitte Handdesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel in ausreichender Menge bereithalten.
Hinweis für die Spieler / Besucher:
Sie müssen beim Betreten der Sportstätte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei der Sportausübung und im Gastronomie-Bereich kann dieser abgelegt werden.
Eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen sind zu finden auf:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise-gueltig-ab-29-mai/
Die originale Verordnung finden Sie auf:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.html
Mehr Details nach den Klärungen am 28.05.
Für den Vorstand
Herbert Thuer
Präsident
Lavantgasse 18/324
1210 Vienna, AUSTRIA
Mobile: +43 664 88550012
Email: herbert.thuer@umb-carom.org