22.07.2019. Im Karambol-Billardsport besteht seit geraumer Zeit ein Konflikt zwischen dem Weltverband Union Mondiale de Billard (UMB), dem auch der BSVÖ über den Europaverband CEB (Confederation Europeende de Billard) angehört und der in Süd-Korea ansässigen, neu gegründeten, Professional Billiards Association (PBA).
Dieser Konflikt betrifft im Wesentlichen drei Handlungsfelder:
* Die von der PBA geplanten Veranstaltungen kollidieren mit dem UMB-Terminkalender, da sie eine identische Zielgruppe von Sportlern adressieren. Beide Seiten haben versucht, Lösungen für dieses Problem zu finden. Die zwischen den Parteien bestehenden Differenzen insbesondere bzgl. des Schutzes der Daten des UMB-Terminkalenders und damit der Begrenzung der Anzahl von PBA-Veranstaltungen konnten jedoch noch nicht beigelegt werden.
* Die UMB ist derzeit die einzige Vertretung des Karambol-Sports gegenüber den internationalen Sport-Instanzen (IOC, WADA, WCBS). Diese Vertretungsrechte müssen ebenfalls verhandelt werden – ein Schritt der aufgrund anhaltender Diskussionen über die Terminkollisionen noch nicht eingeleitet werden konnte.
* Klärung aller Rechte und Verträge mit den Investoren, Sponsoren, Veranstaltern und staatlichen Geldgebern. Hier geht es im Wesentlichen um die ökonomischen Grundlagen des Karambol-Sports auf der Welt- und Kontinental-Ebene und um den Schutz der Partner und jener Spieler, die über entsprechende Verträge verfügen.
Im Verlauf der letzten Monate konnte trotz vieler Gesprächsrunden und intensivem Austausch zwischen PBA und UMB keine Einigung erzielt werden. Somit war die UMB auf Basis ihrer Statuten gezwungen, gegen alle Spieler, die trotz nicht bestehender Einigung an Wettkämpfen der PBA teilnehmen, eine Sperre für sämtliche Turniere die dem UMB-Spielbetrieb zuzuordnen sind, auszusprechen.
Die Sperre wurde mit 11. Juni ausgesprochen, doch wurde eine Nachfrist gesetzt, um den laufenden Spielbetrieb nicht zu gefährden und noch weiteren Verhandlungsspielraum zu haben. Nachdem diese letzte Frist abgelaufen war, hat die UMB mit Wirkung ab dem 15.07.2019 die in den nachfolgenden verlinkten Ranglisten grau gekennzeichneten Sportlerinnen und Sportler für zunächst ein Jahr gesperrt:
http://files.umb-carom.org/Public/Ranking/1_WP_Ranking/2019/W22_2019.pdf http://files.umb-carom.org/Public/Ranking/3_WL_Ranking/Ranking_Ladies0819.pdf
Die jeweiligen Sperren werden fortgeschrieben, d.h. wenn ein Spieler in Zukunft an einem PBA-Turnier teilnimmt, wird die Sperre ab diesem Datum für die Dauer eines Jahres aktualisiert. Eine dementsprechende Veröffentlichung erfolgt in aktualisierten UMB-Ranglisten.
Gemäß Artikel 14 Absatz 6 der UMB-Satzung hat der BSVÖ von der UMB gegen Einzelpersonen verhängte Sanktionen zu übernehmen. Dieser Maßgabe folgend hat der BSVÖ-Vorstand beschlossen, den in den jeweiligen Ranglisten als gesperrt gekennzeichneten Sportlern für die Dauer ihrer Sperre die Spielberechtigung für den BSVÖ-Sportbetrieb zu untersagen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verbreitung dieser Information verbleibt für den BSVÖ